Die Lohnleistungen (keine Materialkosten) für
• haushaltsnahe Dienstleistungen bis 20% von EUR 20.000 (max. EUR 4.000 jährlich) und
• Handwerkerleistungen bis 20% von EUR 6.000 (max. EUR 1.200 jährlich)
können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung nach § 35a EStG geltend machen!
In meinen Rechnungen weise ich daher die Lohn- und Materialkosten getrennt aus, zur besseren Übersicht für Sie und/oder Ihren Steuerberater.
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